Benutzung von Grundwasser
Beim Erstellen von Baugruben in Gegenden mit hoch anstehendem Grundwasser sowie bei tiefen Baugruben muss häufig das Grundwasser abgesenkt werden. Hierbei wird das Grundwasser im Bereich um die Baugrube abgepumpt und entweder in der Nähe versickert oder in das nächste Fließgewässer eingeleitet. Dies stellt eine Gewässerbenutzung dar und ist laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigungspflichtig.
Für wen ist eine wasserrechtliche Genehmigung relevant?
Sobald im Rahmen einer Wasserhaltung Grundwasser entnommen und an anderer Stelle wieder eingeleitet wird, muss ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung gemäß §8 WHG bei der zuständigen unteren Wasserbehörde gestellt werden.
Warum sollte mich das betreffen?
Das Bearbeiten eines wasserrechtlichen Antrags durch die Behörde kann einige Wochen dauern. Eine rechtzeitige Planung sowie eine enge Abstimmung mit der Behörde hilft, die Genehmigung zu Baubeginn vorliegen zu haben.
Der eingereichte Antrag enthält Angaben zur voraussichtlichen entnommenen Wassermenge, zur Grundwasserchemie und zu den durch die Wasserhaltung zu erwartenden Umweltauswirkungen. Um die Erstellung des Antrags, den Behördenkontakt sowie ggfs. die Betreuung der Wasserhaltungsmaßnahme kümmern wir uns für den Bauherrn.
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