Versickerungsgutachten und Überflutungsnachweis

Gemäß der aktuellen Bauordnung muss der gesamte Regen, der auf dem eigenen Grundstück auftrifft, auch dort versickern können. Ein Einleiten in die öffent­liche Kanali­sation oder Ent­wäs­serungs­gräben ist nicht mehr zu­lässig.

Versickern auf dem eigenen Grund­stück ist häufig leichter gesagt als getan, ins­besondere dann, wenn der Bau­grund aus bindigen Böden (z.B. Geschiebe­lehm) besteht und stauend wirkt. Ebenso ist es schwierig, Regen zu versickern, wenn das Grundwasser direkt unterhalb der Grasnarbe ansteht. In diesen Fällen müssen Speicher­kap­azitäten (z.B. Becken, Rigolen etc.) geschaffen werden.

Für wen ist das relevant?

Ein Versickerungsgutachten ist für jeden Bauherrn relevant, der ein neues Bauwerk errichten möchte, egal ob Neubau oder Erweiterung eines bereits bestehenden Gebäudes.

Die Versickerung ist abhängig von der Größe des Grundstücks, der Größe und Beschaffenheit der versiegelten Fläche (Gebäude, Wege, Stellflächen etc.), dem Grundwasser/Flur-Abstand und Boden­kennwerten.

Die HPC AG Niederlassung Leer erstellt ein auf Ihr Bau­grund­stück ab­gestimmtes Versickerungs­gutachten, das Sie Ihrem Bau­antrag beifügen können. Die Auflage, Regen auf dem eigenen Grund­stück zu versickern, geht sogar so weit, dass die erforder­lichen Rückhalte- oder Speicherkapazitäten eine zeit­weilige Über­flutung des eigenen Grund und Bodens ergeben können. Dies lässt sich in Form eines Überflutungs­nachweises berechnen.

Warum sollte mich das betreffen?

Ein Versickerungsgutachten gibt die planerische als auch technische Sicherheit zur erfolgreichen Umsetzung Ihres Bauvorhabens.

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Erfüllung von Auflagen

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Technische Lösungen

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Erfolgreichere Projekte

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