Versickerungsgutachten und Überflutungsnachweis
Gemäß der aktuellen Bauordnung muss der gesamte Regen, der auf dem eigenen Grundstück auftrifft, auch dort versickern können. Ein Einleiten in die öffentliche Kanalisation oder Entwässerungsgräben ist nicht mehr zulässig.
Versickern auf dem eigenen Grundstück ist häufig leichter gesagt als getan, insbesondere dann, wenn der Baugrund aus bindigen Böden (z.B. Geschiebelehm) besteht und stauend wirkt. Ebenso ist es schwierig, Regen zu versickern, wenn das Grundwasser direkt unterhalb der Grasnarbe ansteht. In diesen Fällen müssen Speicherkapazitäten (z.B. Becken, Rigolen etc.) geschaffen werden.
Für wen ist das relevant?
Ein Versickerungsgutachten ist für jeden Bauherrn relevant, der ein neues Bauwerk errichten möchte, egal ob Neubau oder Erweiterung eines bereits bestehenden Gebäudes.
Die Versickerung ist abhängig von der Größe des Grundstücks, der Größe und Beschaffenheit der versiegelten Fläche (Gebäude, Wege, Stellflächen etc.), dem Grundwasser/Flur-Abstand und Bodenkennwerten.
Die HPC AG Niederlassung Leer erstellt ein auf Ihr Baugrundstück abgestimmtes Versickerungsgutachten, das Sie Ihrem Bauantrag beifügen können. Die Auflage, Regen auf dem eigenen Grundstück zu versickern, geht sogar so weit, dass die erforderlichen Rückhalte- oder Speicherkapazitäten eine zeitweilige Überflutung des eigenen Grund und Bodens ergeben können. Dies lässt sich in Form eines Überflutungsnachweises berechnen.
Warum sollte mich das betreffen?
Ein Versickerungsgutachten gibt die planerische als auch technische Sicherheit zur erfolgreichen Umsetzung Ihres Bauvorhabens.
Erfüllung von Auflagen
Technische Lösungen
Erfolgreichere Projekte
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Dann benötigen Sie auch eine verlässliche Bewertung der Versickerung auf Ihrem Grundstück!
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