Bodenkundliche Baubegleitung
Wenn Sie zur Umsetzung Ihres Bauvorhabens zeitweilig landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch nehmen müssen, z.B. um eine Ver- und Entsorgungsleitung zu verlegen oder Windenergieanlagen zu errichten, so besteht die Gefahr einer schädlichen Bodenveränderung (Schadverdichtung) auf diesen Flächen. Die Gefahr wird bei langanhaltenden Baumaßnahmen und ungünstigen Witterungsbedingungen noch intensiviert.
Um dieser Gefahr zu begegnen, gibt es das Mittel einer bodenkundlichen Baubegleitung. Durch planerische Maßnahmen noch vor Aufnahme der Bautätigkeit und Beratung während der Baumaßnahme (Baubegleitung) kann die Gefahr erheblich verringert werden. Ziel ist der Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen. Ein Beispiel ist die Unterweisung der Baugeräteführer. Aber auch die baubegleitende Beratung, z.B. zur Geräteauswahl, können die mit der Bauausführung beschäftigten Personen für einen schonenden Umgang mit dem Boden sensibilisieren. Hierdurch lassen sich viele Schäden vermeiden oder zumindest auf ein Mindestmaß reduzieren.
Durch eine bodenkundliche Baubegleitung können Folgekosten, z.B. für Rekultivierung, und Entschädigungsleistungen, deutlich verringert werden.
Für wen ist die bodenkundliche Baubegleitung relevant?
Ein bodenschonender Umgang ist für alle mit einer Baumaßnahme betroffenen Personen relevant.
Die Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung wird seit geraumer Zeit immer häufiger von den aufsichtsführenden Behörden im Rahmen der Baugenehmigung gefordert.
Warum sollte mich das betreffen?
Durch eine bodenkundliche Baubegleitung werden schädliche Veränderungen des Bodens vermieden. Die Ertragseinbußen der Flächeneigentümer können deutlich reduziert werden.
Bei einer bodenschonenden Ausführung sind die betroffenen Landwirte eher zu überzeugen, weitere Baumaßnahmen zuzulassen. Der Widerstand gegen diese Art von Baumaßnahmen sinkt.
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